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Reinigen von Wegen & Treppen | Reinigen von Parkplätzen | Reinigen von Straßen & Parkplätzen mit Unkrautentfernung |
Die Straßenreinigung erfolgt gemäß Satzung der jeweiligen Orte. Hier ein Auszug aus der:
Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock
(1) Die Reinigung folgender Straßenteile wird aufgrund der Ermächtigung des § 50 Abs. 4 Nr. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg- Vorpommern auf die Eigentümerinnen und /oder Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen:
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