
Der Winterdienst erfolgt gemäß Satzung der jeweiligen Orte. Und wir übernehmen im Rahmen des Dienstleistungsgedankens zusätzlich für Sie die Haftpflicht, falls doch mal etwas passierensollte … Hier ein Auszug aus der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock:
§ 7 Inhalt und Umfang der Verpflichtung zur Beseitigung von Schnee und Glätte
(1) die Schnee- und Glättebeseitigung auf Gehbahnen ist wie folgt durchzuführen:
- 1. Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radweg ausgewiesenen Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu streuen.
- 2. Dasselbe gilt bei Straßenkreuzungen und Straßeneinmündungen für die Teile von Fußgängerüberwegen, auf denen Schnee und Glätte vom Gehweg aus beseitigt werden können.
- 3. Im Bereich von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel ist die Schnee- und Glättebeseitigung bis zur Bordsteinkante vorzunehmen, so dass die Fußgängerinnen und Fußgänger die Verkehrsmittel vom Gehweg aus ohne Gefährdung durch Schnee und Eis erreichen und verlassen können.
- 4. Ausgenommen von der Verpflichtung der Schnee- und Glättebeseitigung sind alle Fahrgastunterstände und diejenigen Haltestellen, die sich nicht auf dem Gehweg befinden.
- 5. Schnee ist in der Zeit von 07:00 Uhr – 20:00 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall, nach 20:00 Uhr gefallener Schnee bis 07:00 Uhr des folgenden Tages zu entfernen. Der Schnee ist unter Schonung der Gehwegflächen zu entfernen.
- 6. Glätte auf Gehwegen ist in der Zeit von 07:00 Uhr – 20:00 Uhr unverzüglich nach ihrem Entstehen, nach 20:00 Uhr entstandene Glätte bis 07:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.