Vogelschutzzeit während der Grünpflegesaison
Viele Vogelarten bevorzugen hohes Gras und dichte Büsche als Nistplätze. Durch das Mähen von Rasenflächen oder das Zurückschneiden von Hecken können diese Lebensräume zerstört werden, was die Brutvögel dazu zwingt, ihre Nester aufzugeben oder ihre Jungen in Gefahr zu bringen. Jungvögel, die noch nicht fliegen können, sind besonders anfällig für solche Störungen.
Die Vogelschutzzeit, auch bekannt als Brutsaison, erstreckt sich in vielen Regionen vom Frühlingsanfang bis zum Sommerende. Bei uns in Mecklenburg-Vorpommern ist sie vom 1. März bis zum 30. September einzuhalten. Während dieser Zeit ist es entscheidend, dass wir nicht nur unsere Gärten und Grünflächen pflegen, sondern auch Rücksicht auf die heimische Vogelwelt nehmen. Wir können einfache Maßnahmen ergreifen, um beidem gerecht zu werden, wie zum Beispiel:
** eine vorherige Planung der Grünflächenpflege unter Einbeziehung der Vogelschutzzeit
** radikale Rückschnitte oder das Entfernen von Hecken für die Zeiträume außerhalb der Brutzeit einplanen, also von Oktober bis Februar
** während der Vogelschutzzeit, also von März bis September, sind schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt
** einige Bereiche des Gartens oder der Grünanlage unbearbeitet lassen, um so Vögeln Rückzugsmöglichkeiten und Nistplätze zu bieten
** die Umgebung aufmerksam beobachten, ob sich Vögel bereits niedergelassen haben, und dies bei der Planung für die Grünanlagenpflege berücksichtigen
Mit sehr einfachen Richtlinien können wir dazu beitragen, dass unsere gefiederten Freunde sicher brüten und gedeihen können. Unsere Rücksichtnahme auf die Vogelschutzzeit trägt entscheidend zum Erhalt der heimischen Vogelwelt bei. Und das wiederum bereichert unser eigenes Leben im Grünen – durch das Beobachten und Genießen der Natur.
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